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Erst schreiben Sie uns, dann wir für Sie:


Erzählen Sie uns von Ihrem Projekt, beschreiben Sie, wobei wir Ihnen helfen können und Sie erhalten ein unverbindliches Angebot.

buerokram@ingeborgfachmannundsoehne.de


Fachmann & Söhne
Prenzlauer Allee 49
10405 Berlin

Tel: 030 440 45 973
Mobil: 0152 066 025 06

 

Preise:

 

Tarife für Texte und Recherche?

Gerne arbeiten wir zu einem vorher vereinbarten Pauschalpreis oder mit Ihrem festgelegten Budget.

Listenpreise für Texte bestimmter Länge lassen sich nicht zuverlässig festlegen, vor allem, wenn zusätzlich Recherchen notwendig ist.

AGBs:

 

1. Urheberrecht, Nutzungsrechte

 

1.1 Sämtliche Aufträge unterliegen dem Urheberrechtsgesetz (UrhG), das auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werksleistungen gerichtet ist. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht wird.

1.2
Ingeborg Fachmann & Söhne
überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck und Zeitraum erforderlichen Nutzungsrechte an Fotos, Texten, Grafiken usw. Soweit nichts anderes schriftlich  vereinbart ist, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte ist untersagt oder  bedarf ebenfalls der schriftlichen Vereinbarung. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über. Alle von uns gestalteten/erstellten Bilder, Grafiken, Texte und Fotos, dürfen ohne schriftliche Genehmigung, weder für Handelszwecke noch andere Zwecke genutzt oder zur Weitergabe kopiert werden. Sie dürfen auch nicht verändert, und auf anderen Websites verwendet werden.


1.3 Alle Texte, Fotos, Grafiken und Konzepte dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von Ingeborg Fachmann & Söhne weder im Original noch in der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung, auch von Teilen, ist unzulässig. Ein Verstoss gegen diese Bestimmung berechtigen
Ingeborg Fachmann & Söhne eine Vertragsstrafe in doppelter Höhe des vereinbarten Honorars, mindestens aber 500,00 Euro verlangen.

1.4 Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe seiner Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.

1.5. Ein Urhebervermerk im Sinne des § 13 UrhG wird stets verlangt und zwar in einer Weise, die keinen Zweifel an der Identität des Urhebers und der Zuordnung zum einzelnen Beitrag lässt. Sammelnachweise reichen nur aus, sofern sich aus ihnen die zweifelsfreie Zuordnung des Urhebers zum Beitrag entnehmen lässt. Egal ob Foto, Grafik oder Text.

1.6. Verfälschende oder sinnentstellende Veränderungen von Texten  durch Hinzufügen oder Weglassen nicht gestattet. Das Material darf im Sinne des § 14 UrhG weder entstellt, noch sonst beeinträchtigt werden. Dies gilt auch für Fotos und Grafiken.

 

2. Vertrag, Vergütung und deren Fälligkeit

 

2.1. Vertragsgegenstand und Zustandekommen des Vertrags : Gegenstand ist stets die zwischen Kunde und Ingeborg Fachmann & Söhne schriftlich im Rahmen eines Vertrags vereinbarte(n) Leistung(en). Art und Umfang des Auftrags sowie die Höhe der Vergütung sind in diesem Vertrag näher bezeichnet und für beide Seiten bindend. (Siehe 2. Vergütung und Fälligkeit)
Der Vertrag wird von Ingeborg Fachmann & Söhne doppelt ausgefertigt und unterschrieben und dem Kunden per Post oder Fax zugesandt bzw. persönlich ausgehändigt.

 

2.2. Der Vertrag kommt erst dann zustande, wenn erstens eine vom Kunden unterschriebene Vertragsausfertigung an Ingeborg Fachmann & Söhne zugestellt worden ist und zweitens die im Vertrag vereinbarte Voraus- bzw. Anzahlung auf dem Konto von Ingeborg Fachmann & Söhne eingegangen ist.

 

2.3. Hat ein Kunde per Post, Fax oder E-Mail einen als verbindlich zu interpretierenden Auftrag erteilt und verschuldet daraufhin ein Nichtzustandekommen des Vertrags, wird ihm eine Bearbeitungsgebühr von EUR 25.- in Rechnung gestellt. Von einem Nichtzustandekommen des Vertrags ist auszugehen, sobald Ingeborg Fachmann & Söhne  die Vertragsausfertigung nicht binnen 14 Tage (nach Zustellung an den Kunden) unterschrieben zurückerhalten hat und/oder die vereinbarte Voraus- bzw. Anzahlung nicht innerhalb dieser Frist auf dem Konto von Ingeborg Fachmann & Söhne  eingegangen ist. Unabhängig davon muss der Kunde in jedem Fall für die in Auftrag gegebenen und bereits durch Ingeborg Fachmann & Söhne  erbrachten Leistungen aufkommen.


2.4. Auf Vereinbarung der Vertragsparteien werden Leistungen (üblicherweise bei Aufträgen unter EUR 50.-) von Ingeborg Fachmann & Söhne  ohne ausformulierten Vertrag und auf Basis einer kompletten Vorauszahlung erbracht. In diesem Fall ist die vereinbarte Leistung in der Auftragsbestätigung verbindlich festgehalten. Die Auftragsbestätigung erfolgt per E-Mail, Fax oder Post.

2.5. Die Erstellung von Fotos, Grafiken, Entwürfen, Texten und sonstigen Tätigkeiten, die Ingeborg Fachmann & Söhne für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

2.6. Entwürfe und Texte bilden zusammen mit der Einräumung der Nutzungsrechte eine einheitliche Leistung. Werden keine Nutzungsrechte eingeräumt, entfällt die Vergütung für die Nutzung.

2.7. Werden Fotos, Grafiken Entwürfe oder Texte später oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist Ingeborg Fachmann & Söhne berechtigt, die Vergütung für diese Nutzung nachträglich in Rechnung zu stellen. Die Nutzungsrechte bleiben beim Urheber.

2.8. Die Vergütung wird nach Ablieferung des Werkes in Rechnung gestellt und ist ohne Abzug zahlbar innerhalb von zehn Tagen. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teiles fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert er hohe finanzielle Vorleistungen von
Ingeborg Fachmann & Söhne
, so sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, und zwar 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1/3 nach Fertigstellung von 50 Prozent der Arbeiten, 1/3 bei Ablieferung.


4. Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten


4.1 Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von Entwürfen, Texten, Fotos, Grafiken und Slogans sind einmalig kostenlos. Werden nach der ersten Korrektur weitere Sonderleistungen erbracht, werden sie dem Zeitaufwand entsprechend gesondert berechnet.

4.2
Ingeborg Fachmann & Söhne ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, Ingeborg Fachmann & Söhne entsprechende Vollmacht zu erteilen.

4.3 Kosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen sind und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.


5. Haftung


5.1
Ingeborg Fachmann & Söhne verpflichtet sich, den Auftrag sorgfältig auszuführen. Eine Haftung für entstandene Schäden wird nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit übernommen. Ingeborg Fachmann & Söhne haftet nicht für die wettbewerbs- oder markenrechtliche Zulässigkeit und die Eintragungsfähigkeit der Arbeiten.

5.2
Ingeborg Fachmann & Söhne verpflichtet sich, Erfüllungsgehilfen sorgfältig auszusuchen und anzuleiten. Eine weitere Haftung ist ausgeschlossen. Falls Ingeborg Fachmann & Söhne notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die Beauftragten nicht Erfüllungsgehilfen. In diesen Fällen haftet Ingeborg Fachmann & Söhne
nur für eigenes Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

5.3 Mit der Genehmigung (Freigabe) der Arbeiten durch den Auftraggeber übernimmt dieser die alleinige Verantwortlichkeit für die Richtigkeit der Arbeiten. In diesem Fall entfällt jede Haftung durch
Ingeborg Fachmann & Söhne
.

5.4 Beanstandungen, gleich welcher Art, sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werkes geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mangelfrei abgenommen und freigegeben nach 5.3.

5.5
Ingeborg Fachmann & Söhne
haftet nicht für Schäden, die dem Auftraggeber durch Trägermedien mit den angelieferten Arbeiten entstehen.

5.6 Der Versand der Arbeiten erfolgt auf Gefahr und Rechnung des Auftraggebers.


6. Schlussbestimmungen


6.1. Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist der Wohnsitz von
Ingeborg Fachmann & Söhne.

6.2. Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer der vorstehenden Bestimmungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.

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